Unfallversicherung

Unfälle passieren überall – etwa alle 5 Sekunden, 20.000x am Tag und zu 70 % in der Freizeit. Vor vielen Unfällen können Sie sich durch gute Vorbereitung, Training und eine gesunde Vorsicht schützen. Wenn es aber mal schief geht, hilft Ihnen Ihre Unfallversicherung, die finanziellen Folgen auszugleichen.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften schützt Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Urlaubsreisen.

Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen, denn der Versicherungsschutz wird für alle Unfälle rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr weltweit zur Verfügung gestellt. Dabei leistet die private Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen mit bleibenden Gesundheitsschäden, sondern kann mit weitergehenden Leistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Was bietet die private Unfallversicherung?

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Übergangsleistung
  • Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
  • Todesfallleistung
  • Sofortleistung
  • Reha-Management

Wo und wann schützt die private Unfallversicherung?

  • im Haushalt
  • im Straßenverkehr
  • bei der Arbeit
  • in der Freizeit, bei Sport und Hobby
  • im Urlaub

Erläuterung zur Progression

Die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine Progressionsklausel gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Die Progression setzt üblicherweise ab 25 Prozent Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad.

Gefahrengruppen in der Unfallversicherung

Die Ermittlung der Gefahrengruppe richtet sich nach dem ausgeübten Beruf.

Gefahrengruppe A

Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst, leitend oder aufsichtführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Labor (bei Umgang mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen gilt Gefahrengruppe B), im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten, Uhrmacher.

Gefahrengruppe B

Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, auch Angehörige der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes sowie im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, Landwirte, Tänzer, Tierärzte, Turn-, Sport- und Tanzlehrer.

Gefahrengruppe K

Diese Gefahrengruppe gilt für Kinder bis zum vollenden 18. Lebensjahr. Dies gilt auch, wenn sie bereits vorher berufstätig sind. Auf Wunsch ist ab dem 14. Lebensjahr meist auch die Einstufung in eine Erwachsenen-Gefahrengruppe möglich.

 

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