Schlüsselrisiko
Übernahme des finanziellen Schadens durch Verlust eines fremden Türschlüssels (wie z. B. Mietwohnungsschlüssel, Schlüssel einer Wohnanlage).
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Ein kleiner Fehltritt und Nachbars Scheibe geht zu Bruch. Im Handumdrehen fällt das Rotweinglas auf den teuren Teppich von Bekannten. Oder durch den Rohrbruch in Ihrer Wohnung bekommen auch die Nachbarn nasse Füße. Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt - und das in unbegrenzter Höhe. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung nimmt Ihnen und Ihrem Partner im Fall des Falles die finanziellen Folgen ab; dies gilt auch für Ihre Kinder. Diese sind in der Regel bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und umfasst das private Umfeld mit Freizeitbereich, sportlichen Aktivitäten, Teilnahme am Straßenverkehr sowie Risiken, die durch zahme Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen gegeben sind.
Übernahme des finanziellen Schadens durch Verlust eines fremden Türschlüssels (wie z. B. Mietwohnungsschlüssel, Schlüssel einer Wohnanlage).
Mitversicherung von Schadenersatzansprüchen gegen deliktunfähige Kinder, das heißt Kinder die gesetzlich noch nicht haftbar gemacht werden können.
Fügt Ihnen eine nicht zahlungsfähige und nicht privathaftpflichtversicherte Person einen Schaden zu, so treten wir ein und entschädigen Sie.
Wenn der Hund dem Briefträger zu nahe kommt oder das Pferd austritt… Laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt - und das in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde: Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen – und das ein Leben lang.
Mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung bieten wir Ihnen Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die anderen durch Ihren Hund und/oder Ihr Pferd zugefügt werden. Schäden durch zahme Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen sind durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich von Personenschäden über Sachschäden bis hin zu den Vermögensschäden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.
Wann immer Schäden an Personen oder fremden Sachen durch Baumaßnahmen entstehen, müssen Sie als Bauherr für die Folgen aufkommen. Das gilt auch, wenn die Schäden durch Dritte, z.B. Handwerksbetriebe, verursacht wurden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung vertritt die Interessen des Bauherren und übernimmt berechtigte Forderungen Dritter oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.
Die Versicherung umfasst Schäden an Personen oder fremden Sachen, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch und Grabearbeiten) verursacht wurden. Schäden durch Erdrutsch oder Senkung sind nicht bei allen Anbietern automatisch eingeschlossen. Bei der Wahl des Produktes sollte auf die Absicherung dieser Risiken geachtet werden.
Der Beitrag der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme und der Dauer des Bauvorhabens. In der Regel wird eine Einmalprämie vor Baubeginn entrichtet und die Laufzeit beträgt 24 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für kleinere Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen bietet die Privathaftpflicht oftmals ausreichenden Schutz. Erkundigen Sie sich, bis zu welcher Bausumme und unter welchen Voraussetzungen Ihre private Haftpflichtversicherung das Bauherrenrisiko übernimmt (bspw. gilt die Mitversicherung bei einigen Versicherern nur für selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser).
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