Zahnzusatz
Mit der Zahnzusatzversicherung können Sie über gesetzliche Zahlungen hinaus die Kosten versichern.
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Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung).
Da das Thema der Krankenversicherung sehr beratungsintensiv ist, sprechen Sie uns bei Interesse bitte an.
Wichtig ist für Sie, dass wir analog unserer Philosophie auch bei der Krankenversicherung den Anspruch erheben, dass wir nur die besten Leistungen am Markt berücksichtigen - denn die Gesundheit ist das Höchste Gut des Menschen und hier darf nicht „billig“ als Grundsatz der Absicherung gelten. Nichts ist schlimmer, als bei einer Krankheit mit einem schlechten Versicherungsschutz dazustehen, denn das können Sie nicht mehr korrigieren.
Mit der Zahnzusatzversicherung können Sie über gesetzliche Zahlungen hinaus die Kosten versichern.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung
Die stationäre Zusatzversicherung sorgt dafür, dass Sie wahlweise im Ein-/Zweibettzimmer liegen und dass Sie das Recht auf eine Chefarzt-Behandlung haben.
Sollten Sie länger als 6 Wochen krank sein, erhalten Sie nicht mehr Ihr normales Gehalt. Es entsteht eine finanzielle Lücke von ca. 30%, welche Sie durch ein Krankentagegeld abdecken können.
Für jeden Tag, den Sie in einem Krankenhaus verbringen, erhalten Sie den versicherten Tagessatz.
Mit einer Heilpraktikerversicherung wird gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit geboten, die Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren sinnvoll abzusichern.
Hier wird ein gesetzlich versichertes Mitglied durch eine Zusatzdeckung wie ein Privatpatient behandelt
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