Sachleistungen
Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
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Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die abhängig von der Pflegestufe gezahlt werden, decken in den meisten Fällen nicht die vollständigen Kosten für die Pflege. Oft entsteht dabei eine Versorgungslücke zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und der gesetzlichen Leistung.
Worauf gibt es in der Pflegeversicherung einen Anspruch – Was zahlt sie?
Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
Wird ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt, so kann eine Geldleistung ausgezahlt werden. Diese erhält der Pflegebedürftige zu Beginn des Monats auf sein Konto und kann sie beliebig ausgeben.
Bei den Kombinationsleistungen werden Sach- und Geldleistungen miteinander kombiniert. Ein Teil dieser Leistungen erhält wiederum der Pflegedienst direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen das sind, spricht der Pflegebedürftige individuell mit seinem Pflegedienst ab. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem Rahmenvertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekassenverbänden festgehalten.
Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Es muss dort aber streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterschieden werden. Die Pflegeversicherung ist lediglich für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verantwortlich.
Die Pflegetagegeldversicherung dient der privaten Absicherung des Pflegerisikos. Versicherte erhalten als regelmäßige Zahlung ein Pflegetagegeld, das durch den Versicherungsnehmer festgelegt wird. Nähere Infos zum Thema erhalten Sie gern bei uns.
Seit Anfang 2013 fördert der Staat die private Pflegezusatzversicherung. Ziel ist es die Absicherung der Menschen im Pflegefall zu günstigen Beiträgen zu verbessern. Was die neuen Angebote bereithalten und für wen sie besonders empfehlenswert sind erläutern wir Ihnen gern.
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer die anfallenden (Pflege-) Kosten, meist jedoch nicht in vollem Umfang. Für die Erstattungen der Pflegekosten müssen alle Leistungen vom Arzt attestiert werden.
Eine Pflegerentenversicherung gewährt den Versicherten regelmäßige Rentenzahlungen, sobald eine Pflegebedürftigkeit auftritt. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege in speziellen Einrichtungen, zu Hause durch Pflegekräfte oder durch Angehörige erfolgt.
Wir empfehlen Ihnen die Variante des Tagegeldes. Warum - das erläutern wir Ihnen gerne in einem Gespräch.
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