Kraftfahrthaftpflicht
Aufgabe der KFZ Haftpflicht ist die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, wenn durch den Gebrauch bzw. Besitz des versicherten Fahrzeuges entweder Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden entstehen (Prüfung der Haftungsfrage und Rechtsschutzfunktion für unberechtigte Ansprüche).
Vollkasko
Unfall (ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) / Mut- und böswillige Beschädigung / Reifenschäden (nur in Zusammenhang mit einem gleichzeitigen anderen
ersatzpflichtigen Schaden).
Teilkasko
Brand und Explosion / Diebstahl oder Raub / Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) / Wildschaden / Glasbruch / Schmorschäden / Maderbiss (je nach Tarif
abweichende Deckungen).
Leistungsausschlüsse sind z.B.:
Teilnahme an Rennsportveranstaltungen einschließlich Training, höhere Gewalt, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z.B. Alkohol, Drogen, Schlüssel verloren, Schlüssel oder KFZ Schein im KFZ, unverschlossenes KFZ,
Überfahren von roten Ampeln oder Stoppschildern, Telefonieren während der Fahrt oder ähnlichen ablenkenden Handlungen).
(Fahren mit nicht angepasster Bereifung je nach Jahreszeit - z.B. ab < 8 Grad sollten Winterreifen montiert werden).
Rabattschutz
Ist ein (oder mehrere) belastende(r) Schaden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bei einem
Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
GAP
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages auf Grund eines Totalschadens oder Totalverlustes neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich aus der
Restleasingforderung ohne Zinsen (= abgezinst) und dem Restwert des Fahrzeugs ergibt.
Kaufpreis- / Kaufpreisentschädigung
st eine Kaufwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Wiederbeschaffungswert des FZ zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, d. h. auf den vom
VN aufzuwendenden Kaufpreis eines Ersatzfahrzeugs in der versicherten Ausführung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Fahrerunfall
Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der
bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
Betriebs-, Brems- und Bruchschaden
Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug. Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden.
Betriebsschäden: Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z.B. Einknickschäden, Verwindungsschäden,
Schäden durch Verrutschen der Ladung. Die Motorhaube ist nicht richtig verschlossen; während der Fahrt öffnet sie sich und es entsteht ein erheblicher Schaden am Fahrzeug.
Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z.B. Achsen oder Radaufhängungen brechen. Ein PKW fährt durch ein tiefes Schlagloch. Hierbei entsteht ein Bruch an einem Achsträger (Achse).
Auslandsschutz
Ausländische Kfz-Versicherungen arbeiten mit anderen Deckungssummen und Leistungsspektren als die Assekuranzen in der Bundesrepublik.
Konkret heißt das für Autofahrer, die auf fremdem Terrain unschuldig in einen Unfall geraten: Sie müssen damit rechnen, nicht die Leistung zu erhalten die in Deutschland üblich wäre. Meist bleibt ein Restbetrag,
der aus eigener Tasche finanziert werden muss.
Um diesen Problemen von Anfang an aus dem Weg zu gehen und sich auf eine optimale Unterstützung von der eigenen Kfz-Versicherung verlassen zu können, sollte ein Auslandsschadenschutz vereinbart werden.
Mallorca Deckung
Die sog. Mallorca-Deckung ist Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie schützt, wenn man sich im Urlaub einen Leihwagen nimmt. Im europäischen Ausland bieten Autoverleiher ihre Fahrzeuge häufig nur mit den
gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes an. Diese liegen meist deutlich unter den in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen (7,5 MIO EUR bei Personenschäden max. 2,5 MIO EUR je
Person; 500.000 EUR für Sachschäden). Im Schadenfall wird – soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht – die entstehende Deckungslücke
übernommen. Üblicherweise werden in Deutschland folgende Versicherungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung vereinbart: 100 MIO EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden
max. 12 MIO EUR je Person.
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