Wohngebäudeversicherung

In den eigenen vier Wänden kann es stürmisch werden

Die eigenen vier Wände sind einigen Risiken ausgesetzt. So kann beispielsweise während eines Gewitters der Blitz Ihr Wohnhaus treffen und Ihr Dach beschädigen oder ein starker Sturm das Dach Ihres Hauses abdecken. Und wenn so etwas passiert, kann es oft teuer werden.

Unsere Lösung

Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen, die durch folgende Gefahren an ihrem Wohnhaus entstehen können.

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel

Auf Wunsch können Sie auch weitere Elementarschäden gegen einen Mehrbeitrag mitversichern, um bei Naturkatastrophen, wie z.B. Hochwasser oder Erdbeben, abgesichert zu sein. Hierzu findet eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes statt.

Im Schadenfall haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen

  • Bei einem Totalschaden, z.B. durch Brand, ersetzt Ihnen die Versicherung den ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohnhauses und ermöglicht Ihnen damit den Wiederaufbau
  • Bei einem Teilschaden, z.B. durch Sturm oder Leitungswasser, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten
  • Außerdem ersetzt die Versicherung die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie z.B. Aufräumungs-, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten

Elementarschäden

Aufgrund des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen einstellen. Starkregen, Hochwasser oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jede Region kann hiervon betroffen sein, denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.

Sie können sich zwar nicht vor den genannten Schäden schützen, aber der Einschluss des Elementarschadenrisikos in Ihre Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen zumindest Schutz vor den finanziellen Folgen.

Erläuterung zum Wert 1914 in der Wohngebäudeversicherung

Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Dieser Faktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht; es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.

Das Jahr 1914 wird als Basis verwendet, da dieses Jahr das letzte war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) waren und die Währung in Deutschland goldgedeckt war sowie nicht besonderen (Bau-)Preissteigerungen, wie z.B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914), unterworfen waren. Gemäß VGB 2000 wird automatisch jedes Jahr die Versicherungssumme an die Steigerung der Baupreise angepasst. Auf diese Weise wird eine Unterversicherung des Immobilienbesitzes vermieden.

Die Berechnung des Wertes 1914 erfolgt anhand der Wohnfläche sowie des Gebäudetyps (siehe hierzu Wertermittlungsbogen unter Download) oder anhand der tatsächlichen Baukosten. Der Baupreisindex für das Jahr 2015 lag bei 1310,3 und beträgt im Jahr 2016 voraussichtlich 1330,7, woraus sich der heutige Wohngebäudewert wie folgt berechnet.

Für die Umrechnung des Werts 1914 auf den aktuellen Wert in EURO gilt die Formel: Wert 1914 x aktueller Baupreisindex : 100 = Wert im aktuellen Jahr in EURO

Rechenbeispiel für den Einsatz des Baupreisindex

Wert 1914 20.000 Mark
multipliziert mit dem Baupreisindex im Jahr 2015 von 1310,3 26.206.000
dividiert durch 100 ergibt den aktuellen Wert im Jahr 2015 in € 262.060 €
Faustformel Umrechnung Wert 1914 – Wert 2015
Wenn Ihnen die exakte Umrechnung des Werts 1914 in EURO zu aufwendig ist, können Sie für das Jahr 2015 auch folgende Faustformel benutzen und erhalten so einen relativ zutreffenden Wert:
Wert 1914 x 13 = Wert in EURO

Bauartklassen in der Gebäudeversicherung

In der Gebäudeversicherung unterscheidet man ein Gebäude nach Bauartklasse bzw. Fertighausgruppe. Je kleiner diese ist, umso geringer das Risiko für die Versicherung und somit auch ihr Beitrag.

Bauartklasse I

Dacheindeckung: hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe

Außenwände: Massiv (Mauerwerk, Beton) Bauartklasse

Bauartklasse II

Dacheindeckung: hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe

Außenwände: Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech Asbestzement, kein Kunststoff) Bauartklasse

Bauartklasse III

Dacheindeckung: hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe

Außenwände: Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten Bauartklasse

Bauartklasse IV

Dacheindeckung: Weich (z.B. vollständige, oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh)

Außenwände: wie BAK I oder II

 

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